Aussetzung des Verfahrens (1) 1 Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. 2 § 249 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden Aussetzung des Verfahrens (1) 1 Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. 2 Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden § 21 Aussetzung des Verfahrens (1) Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. § 249 der Zivilprozessordnung ist entsprechend. § 136 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - Aussetzung des Verfahrens
FamFG § 381 i.d.F. 19.03.2020. Buch 5: Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche Verfahren Abschnitt 3: Registersachen Unterabschnitt 1: Verfahren § 381 Aussetzung des Verfahrens 1 Das Registergericht kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 vorliegen, das Verfahren auch aussetzen, wenn ein Rechtsstreit nicht anhängig ist. 2 Es hat in diesem Fall einem der. Gewaltschutzsachen in § 214 FamFG. Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist ein selbständiges Verfahren und nicht davon abhängig, dass auch das entsprechende Hauptsacheverfahren anhängig ist. Zuständig ist gemäß § 50 FamFG grds. das Gericht, das auch für die Hauptsache zuständig ist/wäre. Ist das Hauptsacheverfahren bereits beim Beschwerdegericht anhängig, ist dieses auch für. Das FamFG enthält Regelungen zur Aussetzung des Verfahrens. Gleichwohl wird an mancher Stelle im Zusammenhang mit der Aussetzung des Verfahrens gem. § 136 FamFG vom Ruhen des Verfahrens gesprochen. Das Ruhen des Verfahrens hingegen ist eine Regelung der ZPO, wonach eine übereinstimmende Beantragung und Anordnung des Ruhens des Verfahrens in einem Streitverfahren möglich ist. Da die. § 381 FamFG Aussetzung des Verfahrens Registergericht kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 vorliegen, das Verfahren auch aussetzen, wenn ein Rechtsstreit nicht anhängig ist.. Rz. 220 Muster 55.57: Antrag auf Ruhen des Verfahrens Muster 55.57: Antrag auf Ruhen des Verfahrens In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ wird beantragt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Begründung: Derzeit werden zwischen den Parteien Gespräche zur Beilegung des.
§ 21 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - Aussetzung des Verfahrens § 381 FamFG, Aussetzung des Verfahrens § 382 FamFG, Entscheidung über Eintragungsanträge § 383 FamFG, Mitteilung; Anfechtbarkeit § 384 FamFG, Von Amts wegen vorzunehmende Eintragungen § 385 FamFG, Einsicht in die Register § 386 FamFG, Bescheinigungen § 387 FamFG, Ermächtigungen § 388 FamFG, Androhung § 389 FamFG, Festsetzun Aussetzung des Verfahrens. (1) [1] Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. [2] Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden
§ 136 FamFG Aussetzung des Verfahrens - dejure . Ein Ruhen des Verfahrens wird jedenfalls immer dann angeordnet, wenn eine Rechtsfrage, die den Streitgegenstand betrifft, beim zuständigen Bundesgericht [bspw. Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof.. Das Familiengericht wird Ihrem Antrag, das Verfahren auszusetzen und ruhen zu lassen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit stattgeben. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 381 Aussetzung des Verfahrens Volltext mit Referenzen. Lesen Sie auch die 2 Urteil Rz. 173. Die Aussetzung von Verfahren in Versorgungsausgleichssachen kommt zunächst nach den allgemeinen Vorschriften in Betracht, v.a. nach den §§ 21 und 136 FamFG.Eine Aussetzungsnotwendigkeit nach § 21 FamFG wurde v.a. im Fall der Startgutschriften-Problematik für rentenferne Jahrgänge bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes angenommen Keidel, FamFG - Familienverfahren, Freiwillige Gerichtsbarkeit. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Buch 1. Allgemeiner Teil. Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§ 1 - § 22a) § 1 Anwendungsbereich § 2 Örtliche Zuständigkeit § 3 Verweisung bei Unzuständigkei Scheidung ruhen lassen: Wie? Möchte man die Scheidung ruhen lassen, muss ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dies übernimmt der Anwalt des Antragsstellers. Das Gericht gibt dem Antrag in der Regel statt, womit der Scheidungsablauf offiziell unterbrochen wird. Entscheiden sich die.
§ 221 FamFG regelt in Absatz 1 die mündliche Erörterung in Versorgungsausgleichssachen. Die Absätze 2 und 3 enthalten Einzelheiten zu den Voraussetzungen und der Dauer einer Aussetzung des Verfahrens. Die Vorschrift ist anwendbar auf alle den Versorgungsausgleich betreffenden Verfahren im Sinne des § 217 FamFG § 328 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 , 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.03.2020 BGBl Im Familienrecht ist die Möglichkeit auf Aussetzung des Verfahrens in § 136 des FamFG (vollständiger Titel: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) festgeschrieben. Hierin ist bestimmt, dass sowohl dem Gericht als auch den Ehegatten die Aussetzung des Verfahrens zugestanden wird. Allerdings finden sich auch besondere. Ein Vermittlungsverfahren scheidet aus, wenn im vorbereitenden Verfahren nach § 366 FamFG oder im eigentlichen Verfahren nach § 368 FamFG eine Aussetzung nach § 370 FamFG zu erwarten ist. Voraussetzung für eine Aussetzung ist, dass Streitpunkte zwischen den Erben bestehen, wobei nur solche Streitpunkte beachtlich sind, die für die Auseinandersetzung erhebliche Tatsachen betreffen. Dies.
§ 136 FamFG Aussetzung des Verfahrens (1) Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden. (2) Hat der Antragsteller die Aussetzung des Verfahrens beantragt, darf das Gericht. Ist das FamFG anwendbar nach dem Wiederanruf eines ruhenden Verfahrens und einer gleichzeitig erfolgten Klageerweiterung? Die Antwort des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Art. 111 Abs. 3 FGG-RG gilt nur für Verfahren, die bereits vor dem 1. September 2009 Familiensachen waren, nicht aber für solche Verfahren, die erst durch das FamFG zu Familiensache Über 80% neue Produkte zum Festpreis; Das ist das neue eBay. Finde Famfg! Kostenloser Versand verfügbar. Kauf auf eBay. eBay-Garantie 1 § 381. Aussetzung des Verfahrens. [1] Das Registergericht kann, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 vorliegen, das Verfahren auch aussetzen, wenn ein Rechtsstreit nicht anhängig ist. [2] Es hat in diesem Fall einem der Beteiligten eine Frist zur Erhebung der Klage zu bestimmen
§ 21 FamFG Aussetzung des Verfahrens (1) Das Gericht kann das Verfahren aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. § 249 der Zivilprozessordnung ist entsprechend. § 136 FamFG Aussetzung des Verfahrens (1) Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Leben die Ehegatten länger als ein Jahr getrennt, darf das Verfahren nicht gegen den Widerspruch beider Ehegatten ausgesetzt werden Aussetzung nach § 21 FamFG; Aussetzung nach § 221 FamFG; Besonderheiten im Scheidungsverbund; Schrift verkleinern; Lexikon des Versorgungsausgleichs. Aussetzung des Verfahrens Lexikon des Versorgungsausgleichs Stand: 13.02.2020. Autor: Rotax/Schmidt Auszug:.
Solange sich das Gericht keine abschließende Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes gebildet hat, ist die Aussetzung eines Verfahrens nach § 21 Abs. 1 FamFG ohne gleichzeitige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht möglich, wenn die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bereits Gegenstand einer anhängigen Verfassungsbeschwerde oder. Ist das FamFG anwendbar nach dem Wiederanruf eines ruhenden Verfahrens und einer gleichzeitig erfolgten Klageerweiterung? Die Antwort des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Art. 111 Abs. 3 FGG-RG gilt nur für Verfahren, die bereits vor dem 1. September 2009 Familiensachen waren, nicht aber für solche Verfahren, die erst durch das FamFG zu Familiensache Gemäß § 21 FamFG kann das Verfahren ausgesetzt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist u.a. dann der Fall, wenn eine Entscheidung in einem anderen Verfahren für die Entscheidung in dem auszusetzenden Verfahren vorgreiflich ist. Über die Aussetzung des Verfahrens kann das Gericht von Amts wegen entscheiden. Gleichwohl können die Parteien gem. § 24 Abs. 1 FamFG eine. In der Rechtssprache heißt das, er ist verfahrensfähig gemäß des § 275 FamFG. Diese Einschätzung seiner Rechte bedeutet, dass er Einblick in die Gerichtstakten verlangen kann, wie im § 13 FamFG niedergeschrieben ist, dass er zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Anträge stellen kann und des Weiteren auch Rechtsmittel einlegen kann, will heißen, sich beschweren kann
Das neue FamFG. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist ein Bundesgesetz betreffend die Neuregelung des gerichtlichen Verfahrens in Familiensachen. Es wurde verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG. Das Verfahren ist deshalb vor dem Familiengericht fortzusetzen. (...) Die Beschwerde gegen eine Aussetzung kann nur auf die Aufhebung des Aussetzungsbeschlusses und nicht auf eine bestimmte Entscheidung über den Gegenstand des Ausgangsverfahrens gerichtet sein (vgl. Keidel/Sternal, FamFG, 17.Aufl., 2011, § 21, Rn. 32) FamFG. FamFG. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Buch 1 Allgemeiner Teil (§§ 1 - 110) Buch 2 Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) Buch 3 Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 271 - 341) Buch 4 Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen (§§ 342 - 373) Buch 5 Verfahren in Registersachen, unternehmensrechtliche. § 221 FamFG Erörterung, Aussetzung (1) Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. (2) Das Gericht hat das Verfahren auszusetzen, wenn ein Rechtsstreit über Bestand oder Höhe eines in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechts anhängig ist. (3) Besteht Streit über ein Anrecht, ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind, kann das.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20 § 21 Aussetzung des Verfahrens § 22 Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22a Mitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug § 23 Verfahrenseinleitender Antrag § 24 Anregung des Verfahrens § 25 Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle § 26 Ermittlung von Amts wegen § 27 Mitwirkung der Beteiligten § 28.
Das in § 21 FamFG für einen wichtigen Grund zur Aussetzung des Verfahrens genannte Regelbeispiel der Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens (im engeren Sinne) liegt ersichtlich nicht vor, weil die Entscheidung über den Antrag der Kindesmutter, ihr die Alleinsorge für die gemeinsamen Töchter zu übertragen, nicht unmittelbar von dem Ausgang des gegen den Kindesvaters geführten. Antragsberechtigt ist jeder Erbe und auch jeder Miterbe, § 352 a FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) . Auch Vorerben und Nacherben nach Eintritt des Erbfalls können einen Erbschein beantragen. Gleichfalls sind Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlassinsolvenzverwalter berechtigt, einen entsprechenden. f) Aussetzung des Verfahrens (§ 136 FamFG) 698 aa) Aussetzung von Amts wegen (§ 136 Abs. 1 FamFG) 704 bb) Aussetzung auf Antrag (§ 136 Abs. 2 FamFG) 708 cc) Entscheidung durch Beschluss, Eheberatung 712 dd) Wirkung der Aussetzung 716 g) Tod eines Ehegatten (§ 131 FamFG) 719 aa) Tod eines Ehegatten vor Rechtshängigkeit 72 In entsprechender Anwendung von § 64 III FamFG ist auch der Antrag auf einstweilige Aussetzung des Haftvollzuges statthaft. Das Rechtsbeschwerdegericht kann wie das Beschwerdegericht vor der Entscheidung auch eine einstweilige Anordnung erlassen, insbesondere anordnen, dass die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses auszusetzen ist. Der Gesgeber hat zwar in § 74 Abs. 4 FamFG nur eine. Otto Schmidt Rechtsverlag KG Otto Schmidt Rechtsverlag KG 0723-9416 Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2019 Rechtsprechung Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht FamFG §§ 7, 21, 59, 381; UmwG § 123 Abs. 3 Keine Beschwerdebefugnis des Gesellschafters einer ausgliedernden GmbH gegen Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens auf Eintragung der Ausgliederung durch das Registergericht FamFG § 7.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ausfertigungsdatum: 17.12.2008 § 328 FamFG Aussetzung des Vollzugs (1) Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach § 312 Nummer 4 aussetzen. Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. Die Aussetzung soll sechs Monate nicht überschreiten; sie kann bis zu einem Jahr. Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen - Gustav-Heinemann-Haus - Das neue Verfahren nach dem FamFG (Viefhues) Seite 6 von 6 c. Beschluss über das Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung § 56 Absatz Familiengericht muss das Verfahren aussetzen. (2) BAG MDR 2008, 464: Familiengericht trifft eine Vorbehaltsentscheidung und verweist nach deren Rechtskraft den Rechtsstreit auf den anderen Rechtsweg. [22] Dr. Jacoby FamFG Zuständigkeit B. III. III. Örtliche Zuständigkeit Die örtliche Zuständigkeit ist für jedes Teilgebiet des FamFG selbständig geregelt. Bsp: Für Unterhaltssachen in. Das gerichtliche Verfahren zur Betreuung und freiheitsentziehenden Unterbringung sowie zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - eine systematische Einführung, auch für Verfahrenspfleger Druckversion. auf Favoritenliste setzen . Angebot Häufig gestellte Fragen.
Denn § 136 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) legt hier einige Beschränkungen fest: Die Aussetzung darf nur einmal wiederholt werden. Es ist somit nur insgesamt zweimal möglich, das Scheidungsverfahren ruhen zu lassen 3. Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG und Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2 FamFG. § 266 Sonstige Familiensachen (1) Sonstige Familiensachen sind Verfahren, die 1. Ansprüche zwischen miteinander verlobten oder ehemals verlobten Personen im Zusammenhang mit der Beendigung des Verlöbnisses sowie in den Fälle Auch im Verfahren nach dem FamFG sind bei der Protokollierung eines Vergleichs die Form-vorschriften der ZPO einzuhalten (§§ 36 II 2 FamFG). Folglich ist der im Protokoll festgestellte Vergleich den Beteiligten vorzulesen oder zur Durchsicht vorzulegen; ferner ist in dem Proto- koll zu vermerken, dass dies geschehen und die Genehmigung erteilt ist (§ 162 I 1 und 3 ZPO). Sind diese.
jo genau, das Ruhen kann ja wahrscheinlich durch eine der Parteien wieder aufgenommen werden, ich würde einfach schreiben: wird hiermit die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. (Dann noch evtl. weiterer Sachvortrag mit dem was euch noch fehlte) ferti FamFG. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Buch 7: Verfahren in Freiheitsentziehungssachen § 415 Freiheitsentziehungssachen (1) Freiheitsentziehungssachen sind Verfahren, die die auf Grund von Bundesrecht angeordnete Freiheitsentziehung betreffen, soweit das Verfahren bundesrechtlich nicht abweichend geregelt ist. (2) Eine.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilli- gen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008 (BGBl I S. 2586) wurde bis zum In- krafttreten am 1. September 2009 mehrfach geändert. In der nachfolgenden Textfassung sind diese Änderungen berücksichtigt Bei Ruhen des Verfahrens, zum Beispiel § 113 FamFG in Verbindung mit den §§ 251, 251a Abs. 3 ZPO, oder Aussetzung des Verfahrens, zum Beispiel nach den §§ 21, 136, 221 FamFG, mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anordnung, in den Fällen des § 136 FamFG nach Ablauf der vom Richter angeordneten Aussetzungszeit, wenn innerhalb dieser Frist das Verfahren nicht aufgenommen worden ist. Aussetzung des Verfahrens § 22: Antragsrücknahme; Beendigungserklärung § 22a: Mitteilungen an die Familien- und Betreuungsgerichte: Abschnitt 2. Verfahren im ersten Rechtszug § 23: Verfahrenseinleitender Antrag § 24 : Anregung des Verfahrens § 25: Anträge und Erklärungen zur Niederschrift der Geschäftsstelle § 26: Ermittlung von Amts wegen § 27: Mitwirkung der Beteiligten § 28. Eine Beurlaubung fällt nunmehr unter die Aussetzung der Vollziehung nach Absatz 1 Satz 1 (vgl. Jennissen, in: Prütting/Helms, FamFG, § 424 Rn. 1). Satz 3 entspricht inhaltlich dem bisherigen § 10 Abs. 3 Satz 2 FEVG. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat über Aussetzungen bis zu einer Woche zu entscheiden _299 FamFG Verfahren in anderen Entscheidungen. 1 _328 FamFG Aussetzung des Vollzugs (1) 1 Das Gericht kann die Vollziehung einer Unterbringung nach 312 Nr.3 aussetzen. 2 Die Aussetzung kann mit Auflagen versehen werden. 3a Die Aussetzung soll sechs Monate nicht überschreiten; 3b sie kann bis zu einem Jahr verlängert werden. (2) Das Gericht kann die Aussetzung widerrufen, wenn der.
Die Aussetzung des Verfahrens der Beschwerdeführerin zur Änderung des Personenstandes verletzt sie in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, weil dies die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts rechtswidrig verzögert. 1 Eine analoge Anwendung des § 178 FamFG, der zu den Vorschriften über das Abstammungsverfahren gehöre, sei bedenklich. Der Eingriff sei zudem nicht erforderlich, solange nicht feststehe, dass im konkreten Einzelfall gegebenenfalls ein regelmäßiger Umgang des Kindes mit dem Antragsteller des Ausgangsverfahrens dem Kindeswohl diene. 6 . Sie beantragen außerdem den Erlass einer einstweiligen.
Gem. § 21 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht das Eintragungsverfahren jedoch aus wichtigem Grund aussetzen, insbesondere wenn die Entscheidung ganz oder teilweise vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegen stand eines anderen anhängigen Verfahrens bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist Verfahren. Das FamFG regelt im Einzelnen die örtliche Zuständigkeit (), das Antragserfordernis (), die notwendigen Beteiligten (), die Bestellung eines Verfahrenspflegers), das Gebot der Anhörung sowie den Inhalt, die Bekanntgabe und Wirksamkeit von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit, Aussetzung und Aufhebung und die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnun Familiengerichtliches Verfahren: FamFG - Borth / Musielak schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Allgemeine Fragen zum Zivilverfahrensrecht - Zivilrecht Verlag Franz Vahlen München 2009 Verlag Franz Vahlen im Internet: www.vahlen.de ISBN 978 3 8006 3629 7. Seite den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) K VII.
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0723-9416 Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP 2014 Rechtsprechung Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht FamFG § 21 Abs. 1 Keine Aussetzung des registergerichtlichen Verfahrens über die Einstellung einer geänderten Gesellschafterliste bis zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Änderung FamFG § 21 OLG. Finanzgerichtliches Verfahren. Die Rechtslage ist der im Verwaltungsgerichtsprozess ähnlich. Allerdings ordnet das Gericht bei vollstreckungsfähigen Bescheiden nicht die aufschiebende Wirkung an, sondern die Aussetzung der Vollziehung des Steuerbescheids (Abs. 2 FGO).Vorangegangen sein muss - ähnlich wie bei Abgabenbescheiden, deren Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte erfolgt. Verfahren Rechtsmittel Parteien Zeugen Sachverständige Kosten Verfahrenshilfen Prozesskostenhilfe Beratungshilfe Opfer von Straftaten (§§ 466 ff. FamFG) aufgeboten werden, wenn diese verloren gegangen sind. Örtlich zuständig für das Aufgebotsverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück liegt. Der Antrag auf Erlass des Aufgebots und Kraftloserklärung der.
Freiwillige Gerichtsbarkeit (FamFG) Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Bearbeitet von Erläutert von Ursula Bumiller, Vorsitzende Richterin am Landgericht a.D., Dr. Dirk Harders, Notar, und Werner Schwamb, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. 12. Auflage 2019. Buch. XXI, 1585 S. Hardcover (In Leinen. Stellt der Antragsteller den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, so darf das Gericht die Ehe erst nach der Aussetzung scheiden. Nach § 136 Abs. 3 FamFG darf das Verfahren nur zwei Mal ausgesetzt werden. Das Verfahren darf insgesamt nur höchstens ein Jahr ausgesetzt werden, nach einer Trennungsdauer von über drei Jahren reduziert sich dieser Zeitraum auf sechs Monate. Während der Dauer. Beschäftigte des Beteiligten oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes); Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich FamFG Ausfertigungsdatum: 17.12.2008 Vollzitat: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. März 2012 (BGBl. 2012 II S. 178) geändert worden ist Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 15.3.2012 II 178 Fußnote (+++ Textnachweis ab. Familiengerichtliches Verfahren: FamFG 1. + 2. Buch - Musielak / Borth / Grandel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Gesamtdarstellungen - Zivilrecht - Sozialrecht Verlag Franz Vahlen München 2012 Verlag Franz Vahlen im Internet: www.vahlen.de ISBN 978 3 8006 4211 3 Inhaltsverzeichnis: Familiengerichtliches Verfahren: FamFG 1.